Gesetze / Investitionszulagengesetz 2005
InvZulG 2005§ 8 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage
Stand: 10.06.2019
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.